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Und bei mir Anonymox.
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RobinZon
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »milu« (3. April 2014, 23:21)
RobinZon
Dr. Hasenbein
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Na ein bissel Schadenfreude darf doch sein, oder?
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Zitat
Urteil: Youtube muss nach Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen sperren
Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Streit zwischen der GEMA und Youtube zwei Urteile der Vorinstanz bestätigt, gegen die beide Beteiligten
Berufung eingelegt hatten. Unterm Strich müsste demnach Youtube zunächst beim Upload in zumutbarem Rahmen prüfen, ob Urheberrechte verletzt
werden, und bei Hinweisen auf derartige Verletzungen die entsprechenden Videos entfernen. Damit sind wahrscheinlich weder die Google-Tochter
noch die Verwertungsgesellschaft ganz zufrieden. Es ist daher zu erwarten, dass sie von der Möglichkeit, in Revision zu gehen, Gebrauch machen
werden.
In den Verfahren mit den Aktenzeichen 5 U 87/12 und 5 U 175/10 ging es um mehrere geschützte Musiktitel als Bestandteile von Videos, die Nutzer
bei Youtube hochgeladen hatten, obwohl sie keinerlei Rechte an den Liedern hatten. Mit dem ersten Verfahren (Aktenzeichen 5 U 87/12) wollte die
GEMA als Vertreterin der Rechteinhaber Youtube verbieten, diese zwölf Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Youtube lehnte es ab, eine
Unterlassungsverpflichtung abzugeben. Das Videoportal vertritt die Auffassung, dass es für etwaige Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nicht
haftet. Die zumutbaren Maßnahmen, um Urheberrechtsverletzungen zu begegnen, habe man alle ergriffen.
...
hier gehts weiter...
http://www.zdnet.de/88239580/urteil-yout…zungen-sperren/