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DC4eva
unregistriert
Auch, wenn du Passwörter in einer Datei gespeichert hast und sie dann einfach nur rüberkopiert in das Feld?!Zitat
Deine Tastatureingaben werden mitgeloggt, somit auch die Passphrasen, die Du verwendest.
Kaiser
Zum einen das, zum anderen kopierst Du den Inhalt (also das Passwort) in die Zwischenablage.Auch, wenn du Passwörter in einer Datei gespeichert hast und sie dann einfach nur rüberkopiert in das Feld?!
Gut, blöde Frage, denn wenn der Trojaner einmal in deinem Sytem ist, kann er natürlich auch die Datei einsehen, wo die Passwörter drinstehen ...
Hmm ... zur Hölle mit dieser Sch**** !!!
Hüter der heiligen Lanzen
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jimbo« (22. Januar 2008, 00:55)
Pyrokar
unregistriert
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe nur dann angewandt werden, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter. Dazu gehörten "Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Quelle
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Und wenn man weiß, wie schnell überlastete Richter heutzutage ohne gründliche Überprüfung der
Angemessenheit bereits Hausdurchsuchungen durchwinken, weiß man, wo das endet.
Ron
unregistriert
Kurz theoretisch ist die Entscheidung gut nur in der Praxis wird nix draus...
Überlieferer der Zeit
Das Haar in der Suppe ist jedoch, dass der heimlich online Durchsuchte nichts davon weiß, er hat also keine Möglichkeit zu überprüfen, was geschieht bzw. gar einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Und wenn man weiß, wie schnell überlastete Richter heutzutage ohne gründliche Überprüfung der Angemessenheit bereits Hausdurchsuchungen durchwinken, weiß man, wo das endet.
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