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Cole

Bionic Beaver

Registrierungsdatum: 1. November 2002

Beiträge: 3 744 Aktivitäts Punkte: 20 565

1

Dienstag, 7. November 2006, 00:28

IP-Speicherung: T-Com verliert auch in letzter Instanz

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614

Ein Grund, jetzt bei T-Com Kunde zu werden?
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Haley

Administrator

Registrierungsdatum: 24. November 2002

Beiträge: 7 067 Aktivitäts Punkte: 37 375

2

Dienstag, 7. November 2006, 00:41

Nicht zu früh freuen...

Zum Ersten gilt das Urteil nur für den Kläger.
Wer seine eigene Verbindungsdaten gelöscht haben will, muss ggf. selbst klagen, kann sich aber natürlich auf das Musterurteil berufen.

Und es gibt die EU-Richtlinie, die irgendwann auch Deutschland durchsetzen muss.
„Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.“
(Albert Einstein)
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Registrierungsdatum: 16. Oktober 2006

Beiträge: 250 Aktivitäts Punkte: 1 295

Wohnort: Ankh Morpork

3

Freitag, 10. November 2006, 03:18

Naja, Holger Voss hat den ersten Schritt getan, weitere müssten nun eigentlich folgen, und das in Massen.

Und ob sich DANACH diese EU-Richtlinie noch durchsetzen lässt, das wage ich langsam zu bezweifeln. Aber dazu müssten in dem jetzigen Fall "T-Online" Zehntausende Leute klagen.

Auf der Webseite gibt es ein Schreiben, das braucht man nur ausdrucken und an die angegebene Adresse schicken, es bedarf hierzu nicht einmal einen Anwalt.

Denn je mehr Leute sich dagegen wehren, desto eher dürfte unsere Regierung Probleme bekommen, diese verfassungsfeindliche Richtlinie auch nur im Ansatz durchzusetzen.
Mal abwarten, selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung kommen sollte, erwarte ich einige Klagen, die bis ans BGH gehen werden.

Eine komplette und präventive Überwachung darf es niemals geben...

In DIESEM Fall bereue ich es, kein Kunde von T-Online zu sein :D

BTW:
Dass T-Online das seit Jahren so exerziert ist bekannt, das war mit einer der Gründe, wieso ich nicht dort Opfer, äääh Kunde geworden bin.
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NoN

Zauberer

Registrierungsdatum: 9. April 2006

Beiträge: 119 Aktivitäts Punkte: 595

4

Sonntag, 19. November 2006, 15:48

Zitat

Original von IvoMoeller
Und ob sich DANACH diese EU-Richtlinie noch durchsetzen lässt (...)


Das ist recht einfach zu beantworten... ja! Denn das Urteil stützt sich einfach nur auf die aktuelle Rechtslage (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/61293). Das Umsetzen der EU-Richtlinie bedeutet aber nichts anderes als die Transferierung in nationales Recht, also das Ändern der aktuellen Rechtslage. Daran kann das Urteil den Gesetzgeber natürlich nicht hindern. Und ob nach der Änderung der aktuellen Rechtslage ein solches Urteil noch mal so gefällt wird ist eher zu bezweifeln (auch wenn das meiner persönlichen Meinung nach sehr bedauerlich ist).
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Registrierungsdatum: 16. Oktober 2006

Beiträge: 250 Aktivitäts Punkte: 1 295

Wohnort: Ankh Morpork

5

Montag, 20. November 2006, 00:59

Abwarten.
Die Frage ist, ob eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist. Zur Not gibts immer noch den BGH, auf den dann in letzter Instanz zu hoffen wäre.
EU-Richtlinie hin oder her, wenn sie als verfassungsfeindlich eingestuft werden sollte, dann wäre sie nicht umsetzbar in Deutschland. Aber da finden sich bestimmt wieder irgendwelche faulen Kompromisse, so traurig es ist.

Wichtig ist auch, dass wir diese ominöse EU-Verfassung weiterhin strikt ablehnen, wobei das Merkel auch schon damals dazu meinte, dass man es dann eben so lange versuchen werde, bis sich das Volk nicht mehr dagegen sträubt und die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmen (klingt irgendwie pervers, oder? Wenn etwas abgelehnt wird, bohrt man solange nach, bis sich derjenige geschlagen gibt und einwilligt, obwohl er eigentlich dagegen ist).

Außerdem hat es auch immer was damit zu tun, wie sehr sich die Bürger dagegen wehren, obwohl ich von dieser Seite zur Zeit keine große Gegenwehr erwarte, der gemeine Pöbel lässt so ziemlich alles mit sich geschehen, sieht man immer wieder aufs Neue.
Wo sind die Zeiten, als die Leute die Türe zugeknallt haben, als jemand vor der Türe stand und lediglich in Erfahrung bringen wollte, wieviele Menschen hinter dieser Türe leben und sich darauf beriefen, dass das Niemandem was angeht?

Wir entwickeln uns halt immer mehr zu einem faschistoiden und alleskontrollierenden Überwachungsstaat, diese Entwicklung nimmt momentan kein absehbares Ende. Ob wir wohl irgendwann alle mit nem Mikrochip unterm Arm enden werden?
Unsere Generationen vermutlich nicht mehr, aber die Kommenden...
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NoN

Zauberer

Registrierungsdatum: 9. April 2006

Beiträge: 119 Aktivitäts Punkte: 595

6

Montag, 20. November 2006, 03:52

Zitat

Original von IvoMoeller
Abwarten.
Die Frage ist, ob eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist. Zur Not gibts immer noch den BGH, auf den dann in letzter Instanz zu hoffen wäre.
EU-Richtlinie hin oder her, wenn sie als verfassungsfeindlich eingestuft werden sollte, dann wäre sie nicht umsetzbar in Deutschland. Aber da finden sich bestimmt wieder irgendwelche faulen Kompromisse, so traurig es ist.

Also erst mal... ich bin ja selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ob sie nun mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht weiß ich nicht. Aber das war auch gar nicht die Frage.

Meine Anmerkung bezog sich lediglich darauf, dass die Umsetzung weder durch besagtes Urteil noch durch irgendwelche potentiellen Klagen behindert wird. Denn das Urteil beruht ja auf einer Bestimmung im Teledienstedatenschutz-Gesetz (genauer gesagt auf § 6 Abs. 1 TDDSG), welches eine Speicherung für Nutzungsdaten im entsprechenden Fall halt nicht vorsieht. So hatte es schon das Amtsgericht Darmstadt entschieden und in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt kam ebenfalls dieses Urteil heraus.

Der von dir so oft genannte Bundesgerichtshof (BGH) kam nun tatsächlich ins Spiel, allerdings haben die sich in der Revision gar nicht mit dem Fall an sich beschäftigt um ggf. Verfahrensmängel festzustellen, sondern die haben die Revision aus formalen Gründen abgelehnt - der Streitwert war nicht hoch genug als dass eine Revision überhaupt statthaft ist. Damit wurde das Urteil des Landgerichtes Darmstadt rechtskräftig (das Urteil des Amtsgerichtes wurde durch das Urteil der Berufungsinstanz nichtig).

In der Tat ist der Bundesgerichtshof wie man sieht also tatsächlich letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ich würde aber mal behaupten wollen, dass der BGH als Revisionsinstanz weniger mit der Frage beschäftigt ist, ob ein Gesetz per se verfassungswidrig ist bzw. ein darauf bauendes Urteil jemanden in seinen verfassungsmäßigen Rechten beschränkt. Entscheidend hierfür ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das die Vorratsdatenspeicherung irgendwann hier mal landen wird halte ich allerdings auch für eher wahrscheinlich.

Für unseren Fall allerdings entscheidender Punkt hierbei ist, dass die EU-Richtlinie erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden muss (zumindest vom Bundestag beschlossen), denn vorher kann man dagegen weder vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seiner letzten Instanz BGH oder auch dem BVerfG klagen... wogegen auch, da ein entsprechendes Gesetz ja noch gar nicht existiert. Und damit wäre mein einfaches "ja" aus der vorherigen Antwort wohl aufrecht zu erhalten! ^^


Zitat

Original von IvoMoeller
Wichtig ist auch, dass wir diese ominöse EU-Verfassung weiterhin strikt ablehnen, (...)

Hm... man mag ja zur EU-Verfassung stehen wie man will, aber eines ihrer Kennzeichen war ja doch, dass das EU-Parlament weitergehende Kompetenzen und Mitspracherechte erhält. Da das EU-Parlament wohl das Organ der Europäischen Union ist, welches der Vorratsdatenspeicherung noch am kritischsten gegenüberstand und steht will ich es zumindest mal offen lassen, in wie weit sich eine schon in Kraft getretene EU-Verfassung auf den Prozess der Entstehung dieser Richtlinie ausgewirkt hätte! ;)


Zitat

Original von IvoMoeller
(...) wobei das Merkel auch schon damals dazu meinte, dass man es dann eben so lange versuchen werde, bis sich das Volk nicht mehr dagegen sträubt und die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmen (klingt irgendwie pervers, oder? Wenn etwas abgelehnt wird, bohrt man solange nach, bis sich derjenige geschlagen gibt und einwilligt, obwohl er eigentlich dagegen ist).

Das ist in der Tat sicherlich eine etwas eigenartige Auffassung, allerdings lässt sie unerwähnt, dass in Deutschland die Ratifizierung der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat durchgeführt wurde, und zwar mit großer Mehrheit (Bundestag: ja 569, nein 23, Enthaltung 2; Bundesrat: ja 66, Enthaltung 3). Ob nun in der Bevölkerung wirklich eine Mehrheit für die EU-Verfassung ist lass ich mal dahin gestellt, denn es spielt schlussendlich keine Rolle, da das Grundgesetz dafür "lediglich" eine 2/3-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch im Bundesrat vorsieht.

Da nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wurde z.B. vom Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde hat der Bundespräsident die Unterzeichnung so lange ausgesetzt, bis ein entsprechendes Urteil ergangen ist.

Die Frage, in wie weit das alles überhaupt noch relevant ist, liegt vielmehr daran, dass in anderen Staaten (Frankreich und Niederlande) die Ratifizierung (dort mit einem Referendum durchgeführt) scheiterte. Und ich schätze, auf diese Gegebenheit bezieht sich die von dir wiedergegebene Aussage von Frau Merkel. Wenn man das ganze mal nicht ganz so negativ darstellt ist das eigentlich auch nur der logische Schluss, will man irgendwann eine EU-Verfassung (gleich wie sie aussehen mag oder ob es noch die gleiche ist wie die, um die es jetzt geht) ratifiziert bekommen, sprich man muss es wieder versuchen. Man könnte es aber auch so ausdrücken, dass man versucht, die aktuell vorherrschenden Mehrheiten gegen eine EU-Verfassung durch Überzeugungsarbeit in eine Mehrheit für eine EU-Verfassung zu verändern.

Dies allerdings ist dann wiederum doch ein ganz legitimer und demokratischer Weg, denn die EU-Verfassung ist bestimmt nicht das erste Gesetz, dass zu bestimmten Zeiten keine Mehrheit hatte, diese später aber dann doch fand oder was später nicht mehr die Zustimmung findet welches es früher (bei seiner Annahme) einmal hatte. Aber wechselnde Mehrheiten sind in einer demokratischen Gesellschaft ja nun beileibe nichts ungewöhnliches und sollten die Regierungen in Frankreich und den Niederlanden z.B. die EU-Verfassung noch einmal zur Abstimmung stellen, sollte in beiden Ländern gerade eine große Mehrheit für die EU-Verfassung sein, dann wäre das in meinen Augen auch nichts verwerfliches sondern man würde dann ja sogar eher dem Wunsch der Mehrheit folgen.

Das mag jetzt geschönt und positiv getrimmt klingen, aber ist meiner Meinung nach einfach nur die Kehrseite dessen, wie man eine an sich erst mal wertfreie Aussage halt in der Fassung so wie du sie wiedergibst möglichst negativ dargestellt hat. Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen.


Zitat

Original von IvoMoeller
Wir entwickeln uns halt immer mehr zu einem faschistoiden und alleskontrollierenden Überwachungsstaat, diese Entwicklung nimmt momentan kein absehbares Ende. Ob wir wohl irgendwann alle mit nem Mikrochip unterm Arm enden werden?
Unsere Generationen vermutlich nicht mehr, aber die Kommenden...

Diese Tendenz, wenn auch vielleicht nicht ganz so drastisch ausgedrückt wie du es vorziehst, sehe ich allerdings auch. Ich möchte zwar die These, dass ein Mehr an Schutz und Sicherheit auch ein Mehr an Überwachung bedarf nicht verneinen, allerdings sollte man dabei immer im Auge haben, ob man nicht gerade die Freiheiten, die man angeblich schützen und sichern will, durch die getroffenen Maßnahmen einschränkt bzw. aushöhlt. Dann kann man nämlich mit Recht die Frage stellen, was man eigentlich noch beschützen will bzw. ob Schutz und Überwachung nicht zu einem Selbstzweck verkommen.
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Haley

Administrator

Registrierungsdatum: 24. November 2002

Beiträge: 7 067 Aktivitäts Punkte: 37 375

7

Mittwoch, 22. November 2006, 12:43

Wer sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung beteiligen möchte, kann dies mit diesem Meldeformular tun.
„Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.“
(Albert Einstein)
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Jonny

Torwächter

Registrierungsdatum: 2. Mai 2011

Beiträge: 3 623 Aktivitäts Punkte: 19 155

8

Mittwoch, 10. April 2013, 22:33

Und es gibt die EU-Richtlinie, die irgendwann auch Deutschland durchsetzen muss.
Die Umsetzung kommt irgendwie nicht voran. Vor knapp einem Jahr hat die EU-Kommission daher die Bundesregierung verklagt. Bei Verurteilung drohen Deutschland bis zur Durchsetzung der EU-Richtlinie täglich 315.036,54 Euro (einer der höchsten Summen der EU gegen die Innenpolitik eines Landes).

Was soll man davon halten?

:smile023:
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Prometheus

Dr. Hasenbein

Registrierungsdatum: 10. August 2007

Beiträge: 8 473 Aktivitäts Punkte: 43 160

Wohnort: Schwäbischer Hasenbau

9

Sonntag, 14. April 2013, 04:57

Die Staatsverschuldung hat ja noch etwas Luft nach oben. ;)
Vive et alios sine vivere!

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