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Kaiser
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Warner hatte der Freiwilligen Selbstkontrolle den neuen "Harry Potter"-Film zur Bewertung vorgelegt: Freigabe ab sechs oder ab zwölf, stand zur Diskussion. Wegen "übererregender Sequenzen" lautete das Urteil auf zwölf Jahre, was den Verleih in helle Aufregung versetzte, wäre damit doch die Hälfte der Einnahmen weggebrochen.
Warner entschärfte den Film, reichte ihn erneut ein und bekam sein "Sechser"-Zertifikat. Doch die überstimmte Minderheit legte Berufung ein. Sie empfand drei Szenen immer noch als bedenklich: als Harry und Ron mit ihrem fliegenden Auto in der "peitschenden Weide" landen, die ihrem Namen alle Ehre macht; als die beiden von Riesenspinnen verfolgt werden, und beim Finale, wenn Harry der Riesenschlange gegenüber steht.
Das Original - das die offenbar weniger empfindlichen kleinen Engländer zu sehen bekommen - ist noch aufregender. Da wird Ron von der Weide gewürgt, und die Angriffe des "Basilisken" im Finale sind heftiger. In der englischen Fassung droht die Schlange Harry zudem an, sie werde ihn töten und zerfetzen; hierzulande zischt sie bloß "Ich kriege dich".
Der Einspruch wurde abgeschmettert, und so kann ab Donnerstag ungehindert gepottert werden. Doch der Fall zeigt, wie nötig eine Reform der FSK-Richtlinien ist. Für Jugendschützer ist der entwicklungspsychologische Unterschied zwischen Sechs- und Achtjährigen zu groß, um beide Altersgruppen mit der gleichen Freigabe zu erfassen. Ab acht seien Kinder in der Lage, Filme als Fiktion zu erkennen. Bis zehn empfänden sie Filme als Addition von Einzelszenen; erst dann könnten sie Zusammenhänge nachvollziehen.
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"Dabei können Kinder verängstigt werden – Urängste, ins Unendliche zu fallen"
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