Eine interessante Entscheidung, obwohl sich der deutsche Gesetzgeber wohl nicht von einem Urteil eines franz. Gerichts dazu "anstiften" lassen wird, das hiesige UrhG in diesem Sinne zu ändern. Eher zu erwarten is wohl, um eine europaweite Einheitlichkeit zu wahren/herzustellen, daß dadurch wohl Brüssel auf den Plan gerufen wird....Aber europäische Mühlen mahlen bekanntlich besonders langsam - und ob das, was da dann am Ende herauskommt in unserem Sinne sein wird, mag ich mal arg bezweifeln.
Lobbyarbeit funktioniert leider auch in Brüssel und bekanntlich ist - selbst die eingeschränkte legale Möglichkeit nach § 53 UrhG eine Privatkopie zu erstellen, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird - der Industrie noch zu weitgehend.