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Dienstag, 24. Dezember 2019, 03:12

EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Ein nierderländischer Leseclub, der "gebrauchte" E-Books weitervermittelt,
benötigt für seine Dienste die Erlaubnis der Urheber.

Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne
weiteres als "gebrauchte" Exemplare übers Internet weiterverkauft werden. Nach
EU-Recht handele es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die
Erlaubnis der Urheber bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag
(Rechtssache C-263/18).

https://www.heise.de/newsticker/meldung/…en-4620018.html
Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben,
aber es hat nur genau so viel Sinn wie wir ihm geben.
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samuelclemens

Herrscher über Raum, Zeit und Materie

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2

Dienstag, 24. Dezember 2019, 04:02

In der E-Book Szene ist dieses Theam ja schon seit Jahren ein Ärgerniss.
Einerseits sollen E-Books laut Verlagsinteressen nicht so behandelt werde nwie normale Bücher. Weil Digital, Kopierbar usw.
Andereseits will man trotz stark verminderten Ausgaben ab Fertigstellung. Also ohne signifikante mehrkosten in beliebiger Anzahl herstellbar und praktisch kaum Ausgaben für den Vertrieb, Transport etc, den gleichen Preis, wenn nicht sogar manchmal höhere Preise als die Printausgabe. Die ja, wie jedem geläufig sein dürfte komplett ohne irgendwelche Restriktionen beliebig weitergegeben werde kann.


Was viele nicht wissen oder realisieren ist das man mit Kauf eines E-Books kein Buch an sich kauft. Man kauft eine quasi lifetime Lizenz zur Nutzung des Produktes. Das Book gehört eine maber nicht. Nur die Nutzungslizenz. Und die ist auch noch, je nach Vertribsmodell sogar an irgendwelche Hardware gebunden und damit Personengebunden. Das Sahnehäubchen ist auch noch das Wasserzeichen das oft in jedes einzelne Exemplar direkt beim Kauf eingebunden wird. Somit ist jedes gekaufte E-Book auch noch ein erhebliches Rsiko für den Käufer, sollte das Exemplar irgendwie online in einer tauschbörse oder ähnliches landen.

Das lustigste an der Geschichte ist: Kaum, oder gar kein E-Book Reader ist mit irgendwelchen Sicherungsmaßnahmen wie Passwortschutzt oder ähnliches versehen. Wodurch die personalisierten E-Books Kinderleicht in falsche Hände geraten können.
Dennoch, um keine Panik zu schüren sei gesagt: So ziemlich jedes käufliche und nichtkäufliche E-Book ist schon in der Szene so oft vervielfältigt worden lange bevor es der Kunde legal im Onlineshop kaufen kann dass es ich für niemanden lohnen dürfte legal gekaufte E-Books illegal ins Netzt zu stellen.
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