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Registrierungsdatum: 19. Dezember 2003

Beiträge: 12 740 Aktivitäts Punkte: 67 375

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1

Freitag, 1. Februar 2019, 10:32

Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern

Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern

Das Unternehmen erfasst die Adressen jedoch gar nicht. Sein System ist technisch so gestaltet, dass es
ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Posteo indes in der
Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.

https://www.zdnet.de/88352977/gerichtsur…ssen-speichern/
Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben,
aber es hat nur genau so viel Sinn wie wir ihm geben.
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samuelclemens

Herrscher über Raum, Zeit und Materie

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Wohnort: Wo immer ich meinen Umhang fallen lasse!

2

Freitag, 1. Februar 2019, 13:18

Dann kann man das Unternehmen ja gleich schliessen.
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