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samuel

Überlieferer der Zeit

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Beiträge: 9 504 Aktivitäts Punkte: 39 125

1

Mittwoch, 13. Dezember 2017, 20:43

Was passiert, wenn man die Facebook-AGBs wirklich liest...

Was passiert eigentlich, wenn man die AGBs der größten Social media Plattform wirklich liest?
Was steht genau drin und wie lange braucht man dafür, um da durchzusteigen?

Und, welche Punkte sollten deutsche Staatsbürger besonders beachten?
wann gilt gar nur US-Recht?

Ein Stern-Reporter hat sich mal daran gemacht, was passiert, wenn man Facebopok seine Zustimmung gibt, seine Seele zu verkaufen.

https://www.stern.de/neon/magazin/freizeit/facebook--ich-habe-die-agb-gelesen--leider-zu-spaet--7785114.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »samuel« (13. Dezember 2017, 22:01)

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Registrierungsdatum: 19. Dezember 2003

Beiträge: 12 737 Aktivitäts Punkte: 67 355

Danksagungen: 30

2

Mittwoch, 13. Dezember 2017, 21:31

Das FB mit eine der schlimesten Datenkraken ist sollte einem Bewust sein...

Wie die meisten bei FB habe auch mir nicht die Mühe gemacht mich durch die AGB
zu Quälen... 8| Das schlimme an der Sache ist dieser mehr oder weniger uneingeschränkte
Zugriff auf alle erreichbaren Daten. Die Hose hat man bei FB schon lange ausgezogen und
steht mehr oder weniger nackig da... Man sollte sich wirklich überlegen, was man online
stellt...
Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben,
aber es hat nur genau so viel Sinn wie wir ihm geben.
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samuelclemens

Herrscher über Raum, Zeit und Materie

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Wohnort: Wo immer ich meinen Umhang fallen lasse!

3

Freitag, 15. Dezember 2017, 23:05

Mal ne Frage nebenbei.

Wenn man sich nur innerhalb einer Game App auf dem Smartphone zwecks synchronisierung von Spielständen zwischen Smartphone und PC mit FB verbindet und das über einem Account dass ohne Realdaten erstellt wurde, auch ohne Handynummer...
Erhält FB dann automatisch zugriff auf die Handynummer?

Demnach müsste FB ja sonst auch automatisch die Festnetznummer in die Griffel bekommen und das ist hierzulande zumindest nicht legal möglich soweit ich mich entsinne.

Klar wenn man sich auf dem Smartphone per FB App bei denen Anmeldet könnt ich es nachvollziehen, da man dabei automatisch wahrscheinlich FB zugriff auf sämtliche Adressbücher, Kontakte, Fotoalben, Kontopin usw übereigent...
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Prometheus

Dr. Hasenbein

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Wohnort: Schwäbischer Hasenbau

4

Montag, 18. Dezember 2017, 05:43

Was ich ja noch nerviger finde ist, dass man wohl seine Kontakte auf dem Smartphone für google online freigeben soll...kann mir mal jemand erklären, wie ich das umgehen kann? (ne andere Adressbuch App wahrscheinlich? ) Ich will nur aufs Telefon gespeichert haben, kann da aber nichts anwählen, ich laufe schon seit ca. nem Monat mit leerem Adressbuch rum. :rolleyes: Ich hab die Aktivitätenverfolgung von google/chrome deaktiviert, benutze größtenteils auch andere Browser, google drive nutze ich nicht, aber ich sehe es nicht ein, dass nun auch noch alle meine Kontakte irgendwo online raufgeladen werden. Ich brauche nichts synchronisiert oder online gesichert, ich finde diese Angebote sehr penetrant. Ich nutze ja schon so gut wie keine zusätzliche App, die "Vollzugriff" verlangt. So schlimm wars bei meinem alten Phone/bei meiner alten Android Version noch nicht, irgendwie wird immer mehr gesammelt, ohne dass man die Möglichkeit bekommt einfach mal Peter Lustig-like "abzuschalten" und hat zudem gar keine Übersicht mehr, wer welche Daten von mir bekommt. Teilweise hab ich das Gefühl, dass bereits jedes Foto, das mit dem Phone gemacht wird irgendwo analysiert und auseinandergenommen wird, da würden sich aber einige Institutionen wundern. :lol: :D

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Vive et alios sine vivere!

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5

Freitag, 26. Januar 2018, 22:57

EuGH weist Sammelklage gegen Facebook endgültig zurück

Zitat

EuGH weist Sammelklage gegen Facebook endgültig zurück

Nutzer dürfen Ansprüche gegen Facebook nicht an Max Schrems abtreten. Der Europäische Gerichtshof macht aber mit dem Urteil den
Weg für die Klage des Aktivisten gegen das soziale Netz vor einem Gericht in Wien frei.


Der EuGH lässt die Klage von Max Schrems gegen Facebook zu. Allerdings scheitert der Aktivist mit dem Vorhaben, eine Sammelklage
gegen das Soziale Netz anzustrengen, wie der EuGH am Donnerstag entschieden hat. Demnach dürfen andere Facebook-Nutzer
ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten.

Schrems plante, zusammen mit 25.000 Nutzern, Facebook wegen Verstößen gegen den Datenschutz zu verklagen. Der Aktivist kritisiert
unter anderem ungültige Datenschutzrichtlinien, Online-Tracking oder die Weitergabe von Daten an US-Behörden. Schrems hatte in Wien
die Klage eingereicht. Facebook hingegen argumentierte, dass der Prozess vor einem irischen Gericht stattfinden müsse, weil das
US-Unternehmen dort mit der Europazentrale ansässig ist. Laut EU-Recht kann eine Klage nur am eigenen Wohnsitz durchgeführt werden,
was im aktuellen Rechtsstreit Österreich ist.

Bislang wurde aber die Frage, ob Personen aus verschiedenen Ländern gegen ein Unternehmen klagen, noch nicht von einem EU-Gericht
behandelt. Nachdem laut dem aktuellen EuGH-Urteil eine solche Sammelklage nicht möglich ist, will Schrems mit der Kickstarter-Kampagne
NOYB (None of Your Business)
auf politischer Ebene für mehr Verbraucherrechte gegenüber international tätigen Konzernen wie Apple
oder Facebook sorgen.

„Das Verfahren gegen Facebook zeigt, dass man als einfacher Nutzer – selbst wenn man Datenschutzexperte ist – sehr viel Zeit und Energie
braucht, um zu seinem Recht zu kommen. Wir haben derzeit Datenschutzrecht am Papier, aber nicht wirklich in der Praxis. Die Lösung kann
daher nur die kollektive und strategische Durchsetzung auf europäischer Ebene sein“, kommentiert Schrems.

Bereits im November hatte der Generalanwalt des EuGH Michal Bobek die Sammelklage zurückgewiesen. Schrems: „Der Generalanwalt ist der
Ansicht, dass nur der ursprüngliche Vertragspartner eines Unternehmers ein ‚Verbraucher‘ ist. Die Konsequenz wäre aber absurd: Unternehmen
könnten in Kartellschadenersatzverfahren relativ leicht Sammelklagen führen, Verbraucher dürften das aber nicht.“

Auch Facebook hatte versucht die Klage damit zu kontern, indem man Schrems den Status eines Verbrauchers abstritt. Denn Schrems gehe
inzwischen als „Unternehmer“ gegen Facebook vor. Eine genaue Chronologie listet Schrems auf einer Internet-Seite.

Hier stärkt allerdings das höchste europäische Gericht die Position der Verbraucher. Diese verlieren den Status als Verbraucher auch dann
nicht wenn sie Bücher publizieren, Spenden sammeln oder Vorträge halten. Die Aussagen des Generalanwaltes sind für das Gericht nicht
rechtlich bindend. Dennoch folgen die Richter meist der Argumentation des Generalanwaltes.

So macht das EuGH-Urteil mit dem aktuellen Urteil auch den Weg für die von Schrems angestrebte Klage frei, so Schrems in einer ersten
Reaktion auf das Urteil. „Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein
Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook. Der EuGH hat aber leider
die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst, sondern den Ball wieder an den Gesetzgeber
zurückgespielt.“

http://www.zdnet.de/88324307/eugh-weist-…ueltig-zurueck/
Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben,
aber es hat nur genau so viel Sinn wie wir ihm geben.
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Eumenes

Torwächter

Registrierungsdatum: 12. November 2008

Beiträge: 2 585 Aktivitäts Punkte: 13 035

Wohnort: Valinor

6

Samstag, 27. Januar 2018, 13:53

Die fleissigen Lobbyisten in Brüssel werden schon zu verhindern wissen, dass jemals ein Verbraucher/Kunde einem Unternehmen Probleme bereiten kann.

Auch dieses Ausgeliefertsein gegenüber den Konzernen trägt zur Politikverdrossenheit bei, beseitigt das Vertrauen in den Rechtsstaat und lässt das Wählerpotential radikaler Parteien anwachsen.

Bei Facebook kann man recht einfach reagieren: Kein Kunde sein. Facebook ist eh nicht mehr die hippe Plattform der Massen, wie noch vor ein paar Jahren.
They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
(Benjamin Franklin)
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