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Dienstag, 2. Mai 2017, 10:22

EuGH: Streaming kann doch Urheberrechtsverletzung darstellen

Rechtswidrig handeln Nutzer, die sich ohne Zustimmung des Rechteinhabers angebotene Kinofilme per Streaming
ansehen. Die Richter gehen davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit
des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.
von Anja Schmoll-Trautmann am 27. April 2017 , 13:02 Uhr

Für alle Nutzer von Steaming-Angeboten hat der Europäische Gerichtshof gestern ein wichtiges Urteil gefällt
(Aktenzeichen C-527/15). Die bisherige Rechtsauffassung, dass Streaming für Nutzer auch dann unbedenklich
und grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn den Anbietern die Erlaubnis der Rechteinhaber fehlt, wird durch die
Entscheidung hinfällig. Dem Urteil des EuGHs zufolge stellt das Streaming von illegal verbreiteten Kinofilmen
nun jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar.

http://www.zdnet.de/88294063/eugh-stream…zung-darstellen

Schlechte Zeiten für Nutzer bestimmter Streaming Portale, wenn man nicht dazu übergeht seine IP-Adresse
in geeigneter Weise zu verbergen...
Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben,
aber es hat nur genau so viel Sinn wie wir ihm geben.
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