Das ist, denke ich, mit der Entscheidung nicht gemeint.
Das ist ja auch das Problem wenn sowas soschwammig Formuliert wurde. Es ist letztlich völlig egal was damit ursprünglich gemeint ist. Aber den abmahn Anwalt wirds freuen.
Gewinn ist Gewinn, auch wenn es nur ein paar Cent sind.
Außerdem: wie will man denn nun genau festlegen welcher und ob ein Link zu einem Gewinn führt?
Wenn man zb in seinem Blog eine Ellenlange Abhandlung über Autreifen ausführt und am Ende ein, zwei Liks zu den besten Angeboten setzt. Sollte der Blog durch "Spenden" teilweise gegenfinanziert werden, kann es, wer unbedingt möchte den Link als "gewinnabsicht" deklarieren.
Um sicher zu gehen müsste man also entweder jedwede verlinkung entfernen oder jede art der Gewinnerzielung vom Blog entfernen. Ich hab das nun schon auf einer Seite gesehen.
http://www.robots-and-dragons.de/ hat nun als Reaktion darauf erstmal seinen Spacesweep entfernt. Auch wenn jedem einleuchten dürfte das mit der Verlinkung auf lustige Mashups & Co direkt ja kein Gewinn zu erzielen ist. Aber es st nunmal Teil der Seite und die macht ja auch ein wenig Gewinn zur Gegenfinanzierung. Auch wenn jedem BWLer im ersten Jahr klar sein dürfte dass man von
Gewinn erst sprechen kann wenn sämtliche Kosten zum Produkt abgezogen wurden.