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Herrscher über Raum, Zeit und Materie
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Beides auf eine Platte zu Quetschen und über Bootmanger zu händeln is mir zu riskant. Hab schlechte Erfahrungen damit gemacht.
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Beides auf eine Platte zu Quetschen und über Bootmanger zu händeln is mir zu riskant. Hab schlechte Erfahrungen damit gemacht.
Welche Bootmanager hast Du denn verwendet?
Ich habe in dieser Beziehung noch nie Problem gehabt und habe schon jahrelang mit Bootmanagern gearbeitet.
Wenn man Linux auf einem System installiert, sollte man einen der erprobten Linux-Bootmanager benutzen.
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Überhapt wären mir zwei vollkommen physisch getrennte Systeme über zwei kleine Systemplatten lieber.
Moderator
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Überhapt wären mir zwei vollkommen physisch getrennte Systeme über zwei kleine Systemplatten lieber.
Wennn Du Bootmanagern nicht traust, könnte man ja auch die gewünschte Systemplatte jeweils als Boot-HDD im BIOS festlegen
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Bei mir wird Windows 7 mindestens bis 14. Januar 2020 das BS der Wahl sein.
Was danach kommt, mal sehn. Sind ja noch paar Tage...
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@samuelclemens
sata-Umschalter => sowas verwende ich schon lange....
aber eine Eigenkreation, die ich nicht freigebe...
Hier eine Möglichkeit:
http://www.heiko-kuenzel.de/SATA.html
Für einen Hobby Bastler => peanuts...
Gruss
Tony
Überlieferer der Zeit
Genau sowas suche ich. Aber eben schon fertisch zum kaufen. Ich bin zwar gut darin Elektrogeräte auseinaderzunehmen aber beim zusammenbau bleibt immer was über...
Zitat
Ich seh noch heut' ihr dummes Gesicht:
Wir wollten fahr'n - der Trabi nicht.
Ich schob ihn hin, ich schob ihn her,
bergauf ging es besonders schwer,
da hat Elfriede ungeniert
die ganzen Hebel demontiert.
Sie wechselte an Ort und Stelle
Reifen, Hupe, Kurbelwelle,
seitdem hab ich unbequem gesessen -
die Stoßdämpfer hatte sie nämlich vergessen.
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Schönen Abend beim basteln oder Geld zählen...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »samuelclemens« (11. August 2015, 22:45)
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Zitat
Windows 10: Microsoft behält sich Sperrung illegaler Software vor
Microsoft hat im Zuge der Einführung von Windows 10 auch seine Einverständniserklärung für die Nutzung all seiner Dienste und Produkte auf den neuesten Stand gebracht. Dabei fällt nun vor allem eine Klausel auf, laut der die Redmonder sich das Recht vorbehalten Maßnahmen gegen die Nutzung "gefälschter Spiele" und "unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte" zu ergreifen.
Auch in der deutschen Ausgabe des als "Microsoft Servicevertrag" bezeichneten Dokuments, mit dessen Inhalt sich jeder Nutzer von Microsofts Produkten durch deren Verwendung einverstanden erklärt, findet sich dieser Passus. Dies sorgt nun für einige Aufregung, da das Dokument nicht nur die Online-Services betrifft, sondern auch Windows 10, Windows 10 Mobile, die Xbox-Spielkonsolen und die meisten weiteren Microsoft-Erzeugnisse und -Dienste.
Folgendes steht dort im Wortlaut: "Wir sind berechtigt, Ihre Version der Software automatisch zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Dienste bereitstellen können, Softwareupdates oder Konfigurationsänderungen ohne Ihnen hierfür Gebühren zu berechnen herunterladen können sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können. Unter Umständen sind Sie verpflichtet, die Software zu aktualisieren, damit Sie die Dienste weiter nutzen können." (Hervorhebung unsererseits hinzugefügt.)
Im Grunde bedeutet dies also, dass Microsoft sich jederzeit die Tür für die Ergreifung von Maßnahmen gegen die Verwendung von Produkten, sei es Software oder Hardware, vorbehält, die der Softwarekonzern als "gefälscht" oder "unerlaubt" betrachtet. Dabei ist das Ganze nicht sehr eindeutig formuliert, so dass das Unternehmen theoretisch zum Beispiel auch gegen die Nutzung von "illegal" erworbenen Spielen von Drittanbietern oder andere unerwünschte Software vorgehen könnte - inklusive Key-Generatoren, Cracks, "Raubkopien" und allerhand anderem sowie gegen Hardware-Geräte, die man nach Auffassung des Unternehmens nicht mit einem seiner Produkte nutzen sollte.
Natürlich dürfte Microsoft sich nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich auf angesprochenen Regelungen in seinem Dienstevertrag berufen, um gegen illegale Software vorzugehen. Da das Dokument nicht nur Windows 10, sondern auch alle anderen Produkte betrifft, will man sich mit der ungenauen Formulierung womöglich gegen diverse Eventualitäten absichern. Dennoch sorgt das Dokument nun für Diskussionen, weil Windows 10 aktuell ohnehin von manchen Beobachtern kritisch eingestuft wird, gerade was den Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit dem Austausch von verschiedensten Daten zwischen dem Rechner des Nutzers und Microsofts Servern angeht.